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   LSG Bayern, 28.11.2003 - L 18 U 181/01   

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https://dejure.org/2003,18943
LSG Bayern, 28.11.2003 - L 18 U 181/01 (https://dejure.org/2003,18943)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.11.2003 - L 18 U 181/01 (https://dejure.org/2003,18943)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. November 2003 - L 18 U 181/01 (https://dejure.org/2003,18943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Epicondylitis als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKVO) als Gesundheitsschaden ; Zwang zur Aufgabe der versicherten Tätigkeit durch die Gesundheitsstörung; Berufskrankheiten bei Verursachung durch ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Berufskrankheit Nr. 2101, generelle Geeignetheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2003 - L 18 U 181/01
    Durch die unbestimmte Bezeichnung der BK als "Erkrankungen der ..." will der Verordnungsgeber alle denkbaren Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Mulkelansätze zu BKen erklären, die nach den fortschreitenden Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ursächlich auf die im og Merkblatt genannten Einwirkungen zurückzuführen sind, ohne dass weitere Einschränkungen gemacht werden (ebenso BSG, Urteil vom 27.06.2000 Az: B 2 U 29/99 R, juris KSRE027071522 zur Listenerkrankung Nr. 1302 der Anlage zur BKV).

    Bei BKen mit unbestimmter Bezeichnung - wie dem vorliegenden Listentatbestand Nr. 2101 - genügt als Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen der gesicherten Einwirkung und der gesicherten Erkrankung in genereller wie in individueller Hinsicht als Grad der subjektiven Überzeugung vom Bestehen eines Kausalzusammenhangs die Wahrscheinlichkeit (Lauterbach aaO RdNr 105 a; Mehrtens/Perlebach aaO RdNr 14.1; offengelassen in BSG, Urteil vom 27.06.2000 aaO).

    Bei Unaufklärbarkeit eines Umstandes fallen die Folgen der objektiven Beweislosigkeit dem, der eine ihm günstige Rechtsfolge geltend macht zur Last, wobei es keinen Unterschied begründet, ob die Unmöglichkeit des Nachweises in den besonderen Umständen des Einzelfalles oder in der generellen Eigenart des Leidens wurzelt; in beiden Fällen muss der Beweisfällige eine Ablehnung seines Begehrens hinnehmen, obwohl nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass der geltend gemachte Anspruch in Wahrheit begründet ist (BSG Urteil vom 27.06.2000 aaO).

  • LSG Hessen, 18.03.2002 - L 11 U 83/01

    Berufskrankheit - Übergangsrecht - Stichtagsregelung - Eintritt des

    Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2003 - L 18 U 181/01
    Erst zu diesem Zeitpunkt würde ein Anspruch auf Anerkennung als BK "dem Grunde nach" bestehen (Lauterbach, Kommentar zur Unfallversicherung, SGB VII, 4.Aufl, § 9 RdNrn 307 und 308; Mehrtens/Perlebach, Kommentar zur BKV, E § 9 SGB VII RdNr 43; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Kommentar zur gesetzlichen Unfallversicherung § 9 SGB VII RdNr 7; BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 1 und Hessisches LSG Urteil vom 18.03.2002 Az: L 11 U 83/01 in Juris Nr KSRE031900322).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2003 - L 18 U 181/01
    Wahrscheinlichkeit im Sinne der Beweisanforderung liegt vor, wenn bei Abwägung aller Umstände den für den Kausalzusammenhang sprechenden ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl BSGE 45, 285, 285 = SozR 2200 § 548, Nr. 38).
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2003 - L 18 U 181/01
    Diese Vorschrift ist keine individuelle Härteklausel, sondern bezweckt, solche durch die versicherte Tätgikeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschuldigen, die nur deshalb nicht in der Berufskrankheitenliste aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Berufsgruppen bei der letzten Neufassung der Anlage zur BKV noch nicht vorlagen oder nicht berücksichtigt wurden (BSGE 59, 295).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2003 - L 2 U 67/02
    Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2003 - L 18 U 181/01
    Die Entschädigung wie eine BK setzt des Weiteren voraus, dass der ursächliche Zusammenhang der Krankheit mit der gefährdenden Arbeit im konkreten Fall hinreichend wahrscheinlich ist (vgl LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.02.2003 Az: L 2 U 67/02, HVBG Rdschr VB 82/2003; juris KSREO34431322 mwN).
  • LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 28/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2101 -

    In Betracht kommen auch solche repetitiven Arbeitsverrichtungen, bei denen eine wiederholte grobe Kraftanwendung bei hoher Auslenkung des Handgelenks im Sinne einer unphysiologischen Haltung erforderlich ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 10. März 2008 - L 3 U 2/07 sowie LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2005, NZS 2006, 157 zur Tätigkeit eines Masseurs; Bayerisches LSG, Urteil vom 28. November 2003, L 18 U 181/01 zur Tätigkeit eines Herrenfrisörs; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl., S. 1165, 1166).
  • LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 103/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    In Betracht kommen auch solche repetitiven Arbeitsverrichtungen, bei denen eine wiederholte grobe Kraftanwendung bei hoher Auslenkung des Handgelenks im Sinne einer unphysiologischen Haltung erforderlich ist, wie z.B. beim Drehen, Montieren, Bügeln und Obstpflücken (vgl. hierzu auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2005, NZS 2006, 157 zur Tätigkeit eines Masseurs; Bayerisches LSG, Urteil vom 28. November 2003, L 18 U 181/01 - juris - zur Tätigkeit eines Herrenfrisörs; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl., S. 1238).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 3 U 242/11
    Soweit sich die Beklagte auf eine abweichende Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 28. November 2003 (L 18 U 181/01) berufe, sei deren Ergebnis auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Auch beim eigentlichen Frisieren wird nicht nur mit der Schere kurzgeschnitten, sondern auch gekämmt, befeuchtet oder evtl gewaschen, verbreitet sogar gefärbt, geföhnt, die Haarschneidemaschine eingesetzt, Haarkanten ausrasiert, störende Härchen in den Augenbrauen oder Ohröffnungen entfernt, Kosmetika eingesetzt usw. Dies ist bereits in der Entscheidung des Bayerischen LSG vom 28. November 2003 (L 18 U 181/01 - juris) überzeugend dargelegt worden.

  • SG Kassel, 17.03.2015 - S 1 U 35/13
    In Betracht kommen auch solche repetitiven Arbeitsverrichtungen, bei denen eine wiederholte grobe Kraftanwendung bei hoher Auslenkung des Handgelenks im Sinne einer unphysiologischen Haltung erforderlich ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 10. März 2008 - L 3 U 2/07 sowie LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2005, NZS 2006, 157 [LSG Schleswig-Holstein 14.04.2005 - L 1 U 18/03] zur Tätigkeit eines Masseurs; Bayerisches LSG, Urteil vom 28. November 2003, L 18 U 181/01 zur Tätigkeit eines Herrenfrisörs; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl., S. 1165, 1166).".
  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - L 3 U 1005/11
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen LSG vom 28.11.2003 (L 18 U 181/01 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 16/3 U 125/14
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Anerkennung grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (Bayerisches LSG, Urteil vom 28. November 2003 - L 18 U 181/01 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 zur Listenerkrankung Nr. 1302).
  • SG Lüneburg, 22.11.2011 - S 2 U 130/07
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bayerischen LSG vom 28.11.2003 (L 18 U 181/01) ist im Ergebnis auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil dort die Anerken-nung einer Epicondylitis radialis und nicht wie hier eine Schädigung des Sehnengleitgewe-bes im Streckbereich des Daumens begehrt wurde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2017 - L 16 U 227/16
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Anerkennung grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (Bayerisches LSG, Urteil vom 28. November 2003 - L 18 U 181/01 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 zur Listenerkrankung Nr. 1302).
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